APPARTEMENT ANNABELLA
Barrierefreiheit
Wir möchten, dass möglichst viele Menschen die Informationen zum Appartement Annabella selbstständig nutzen können. Die Website wurde mit Blick auf WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, gestaltet. Dies ist keine Erklärung einer vollständig geprüften oder zertifizierten Konformität.
Bedienung und Lesbarkeit
- Über „Hoher Kontrast“ oben auf jeder Seite kannst du eine kontraststarke Schwarz-Weiß-Darstellung einschalten. Die Auswahl bleibt auf deinem Gerät gespeichert und lässt sich jederzeit zurücksetzen.
- Die Inhalte passen sich kleinen Bildschirmen und vergrößerter Darstellung an. Die Zoomfunktion deines Browsers bleibt uneingeschränkt nutzbar.
- Navigation, Filter, Galerie und Anfrage sind mit der Tastatur bedienbar. Ein sichtbarer Fokusring zeigt die aktuelle Position.
- Mit dem ersten Tabulatorschritt erreichst du „Zum Inhalt springen“. Dialoge lassen sich mit Escape schließen; die Galerie zusätzlich mit den Pfeiltasten bedienen.
- Bilder haben beschreibende Alternativtexte. Formulare nutzen sichtbare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen.
- Die Website respektiert die Betriebssystemeinstellung für reduzierte Bewegung. Es gibt keine automatisch wechselnden Bildserien oder automatisch startenden Medien.
Bekannte Grenzen
Eine vollständige manuelle Prüfung mit mehreren Screenreadern und Nutzertests steht noch aus. Externe Anbieter, die optionale OpenStreetMap-Karte und die Zugangsoberfläche der Hosting-Plattform liegen außerhalb der unmittelbaren Gestaltung dieser Website. Adresse und Routenlinks stehen deshalb auch unabhängig von der eingebetteten Karte bereit.
Die digitale Bedienbarkeit trifft keine Aussage über die bauliche Barrierefreiheit des Appartements. Bitte kläre Anforderungen an Stufen, Türen, Badezimmer oder sonstige Ausstattung direkt vor deiner Buchung mit uns.
Ein Problem melden
Falls du eine Information oder Funktion nicht nutzen kannst, teile uns bitte die betroffene Seite, dein Gerät und möglichst eine kurze Beschreibung mit: wolfgang.hofer@zellamsee.at oder +43 664 88707169. Wir helfen dir gerne auch persönlich bei deiner Anfrage.
Rechtliche Einordnung
Ob und welche Pflichten nach dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz für den konkreten Betrieb bestehen, muss anhand der Unternehmensgröße und der angebotenen Dienstleistungen geprüft werden. Eine Kontrastumschaltung allein ersetzt keine Barrierefreiheitsprüfung.
Stand: 22. Oktober 2026.